Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
kranschutz.de ist ein digitales Angebot im Auftrag von Robosurf - Service for Technology.
Robosurf Service GmbH - Service for Technology
Pestalozzistr. 25, 22305 Hamburg
GF: Rita Machill, Patrick Machill
HRB Hamburg 145535
Die E-Mail-Adresse für die Kontaktaufnahme lautet: post (at) kranschutz.de oder verwenden Sie unser Kontaktformular.
I. Angebot
Erste Angebote werden in der Regel kostenlos abgegeben. Weitere Angebote und Entwurfsarbeiten werden nur unentgeltlich ausgeführt, wenn ein rechtswirksamer Vertrag zustande kommt und bestehen bleibt.
Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgeblich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich Robosurf Service for Technology Eigentums- und Urheberrechte vor; diese dürfen ohne unsere Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Robosurf verpflichtet sich, vom Auftraggeber als vertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung an Dritte weiterzugeben.
II. Umfang der Lieferung
Der Umfang der Lieferung richtet sich nach der schriftlichen Auftragsbestätigung von Robosurf Service for Technology. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Verpackungen sind Bestandteil der Lieferung und werden nicht zurückgenommen.
Abrufaufträge werden für maximal ein Jahr abgeschlossen. Werden die bestellten Waren innerhalb dieser Frist nicht abgenommen, verfällt der Abrufauftrag, und es erfolgt eine Nachberechnung zu Listenpreisen oder normalen Rabattsätzen. Die Annullierung von Aufträgen bedarf unserer Zustimmung und setzt den Ersatz des entstandenen Schadens voraus. Annullierungskosten für bearbeitetes und nicht mehr verwendbares Material sowie für geleistete Konstruktionsarbeiten werden berechnet. Offensichtliche Irrtümer in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen können berichtigt werden.
III. Zahlung
Zahlungen sind, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, innerhalb von 7 Tagen netto nach Rechnungsdatum zu leisten. Für Aufträge über Anlagen mit einem Gesamtpreis von über 5.000 Euro ist die Zahlung wie folgt zu leisten:
1/3 bei Erhalt der Auftragsbestätigung,
1/3 bei Meldung der Versandbereitschaft,
1/3 30 Tage nach Rechnungsdatum.
Montagekosten sind sofort rein netto zahlbar.
Bei Zielüberschreitungen werden Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Neue Kunden werden bis zur Vorlage zufriedenstellender Referenzen nur gegen Vorauszahlung oder Nachnahme beliefert. Offene Rechnungen müssen vor weiteren Lieferungen vollständig beglichen sein.
IV. Lieferzeit
Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor Erhalt der vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben sowie der vereinbarten Anzahlung.
Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zum Fristablauf das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Auftraggebers, werden ab dem zweiten Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft Lagerkosten in Höhe von mindestens 0,5 % des Rechnungsbetrages pro Monat berechnet.
Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.
V. Gefahrübergang und Entgegennahme
Die Gefahr geht mit der Absendung der Lieferteile auf den Auftraggeber über, auch wenn Teillieferungen erfolgen oder Robosurf Service for Technology noch andere Leistungen übernommen hat.
Verzögert sich der Versand aus Gründen, die Robosurf nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr ab dem Tag der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über. Auf Wunsch des Auftraggebers werden Versicherungen abgeschlossen.
Teillieferungen sind zulässig.
VI. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Robosurf Service for Technology. Bei Weiterverarbeitung erwirbt Robosurf Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den übrigen verarbeiteten Waren. Forderungen aus Weiterverkäufen der Vorbehaltsware werden an Robosurf abgetreten. Der Auftraggeber ist bis auf Widerruf berechtigt, diese Forderungen einzuziehen.
VII. Zeichnungen
An allen Zeichnungen und zugehörigen Unterlagen behält sich Robosurf Service for Technology die Urheberrechte vor. Diese dürfen ohne unsere ausdrückliche Genehmigung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
VIII. Haftung für Mängel der Lieferung
Robosurf haftet für Mängel durch Ausbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb von 6 Monaten (bei Mehrschichtbetrieb 3 Monate) nach Inbetriebnahme, wenn der Mangel nachweisbar auf einen vor dem Gefahrübergang liegenden Umstand zurückzuführen ist.
Für Fremderzeugnisse beschränkt sich die Haftung auf die Abtretung der Ansprüche gegen den Vorlieferanten.
Keine Gewähr wird übernommen bei unsachgemäßer Verwendung oder Montage, natürlicher Abnutzung oder ungeeigneten Betriebsmitteln.
IX. Haftung für mittelbare Schäden
Robosurf haftet nicht für mittelbare Schäden wie Produktionsausfälle oder entgangenen Gewinn, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
X. Reparaturen
Die Anlieferung von Reparaturgeräten hat frachtfrei zu erfolgen. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen.
XI. Rücktrittsrecht des Auftraggebers
Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn Robosurf die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird.
XII. Rücktrittsrecht des Lieferers
Robosurf ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn unvorhergesehene Ereignisse die Leistungserbringung erheblich erschweren oder unmöglich machen. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind in diesem Fall ausgeschlossen.
XIII. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand ist der Sitz von Robosurf Service for Technology. Robosurf ist jedoch berechtigt, auch am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
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